Wer repariert Treppenlifte im Schadensfall?

Die erste Anlaufstelle für die Reparatur eines Treppenliftes ist im Normalfall der Anbieter bzw. Fachhändler, bei dem das Gerät gekauft wurde. Wartungsarbeiten und die Behebung von Schäden sind Garantieleistungen, die Teil des Kaufvertrages sind.

Zudem sind die technischen Mitarbeiter mit den Modellen ihres Unternehmens bestens vertraut. Bei Problemen können sie deshalb auch die kompetenteste und zuverlässigste Hilfe leisten.

Die Serviceleistungen im Rahmen des Kaufvertrags bringen oft nur einen geringen Kostenaufwand mit sich oder sind im günstigsten Fall sogar völlig kostenlos. Voraussetzung dafür ist in der Regel, dass die Mängel durch Verschleiß bzw. häufige Benutzung des Gerätes entstehen und nicht durch mutwillige Beschädigung.

Achtung

Unabhängig von den Kosten sollten Treppenlifte regelmäßig (mindestens ein- bis zweimal pro Jahr) durch einen technischen Sachverständigen überprüft und gewartet werden.

Falls aus verschiedenen Gründen keine Servicekraft des Anbieters, bei dem der Treppenlift gekauft wurde, zur Verfügung steht, können sich die Benutzer auch an Drittunternehmen wenden, welche dieselben Reparaturdienste anbieten. Dies ist oft allerdings etwas kostspieliger.

Tipp

Es lohnt sich, die im Kaufvertrag genannten Serviceleistungen genau zu lesen. Manchmal werden nämlich auch die Kosten für Reparaturen oder Wartungsarbeiten durch Dritte vom Anbieter bzw. Fachhändler übernommen.